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   LG Wuppertal, 16.01.2018 - 17 O 119/17   

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LG Wuppertal, 16.01.2018 - 17 O 119/17 (https://dejure.org/2018,8024)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16.01.2018 - 17 O 119/17 (https://dejure.org/2018,8024)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 17 O 119/17 (https://dejure.org/2018,8024)
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  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2018 - 17 O 119/17
    Hier dürfte bereits wegen des ersten Gesichtspunkts das Feststellungsinteresse zu bejahen sein, auch wenn im Hinblick auf die Höhe des Nutzungsvorteils ein gewisser Streit besteht (wodurch allein schon das Feststellungsinteresse entfallen soll; so für Darlehenswiderrufsfälle: BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017, XI ZR 467/15, Rn. 22).
  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2018 - 17 O 119/17
    Für die Beurteilung, ob die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Verkäufers (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 233 f.) oder der Umstand, dass der Verkäufer bereits bei dem ersten Erfüllungsversuch, also bei Übergabe, einen erheblichen Mangel an fachlicher Kompetenz hat erkennen lassen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2016, VIII ZR 49/15).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2018 - 17 O 119/17
    Für die Haftung nach § 31 BGB ist im Rahmen des § 826 BGB Voraussetzung, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter den objektiven und subjektiven Tatbestand dieser Anspruchsgrundlage verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15, juris Rn. 13).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 429/02

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts;

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2018 - 17 O 119/17
    Ein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 BORA, wonach ein Rechtsanwalt nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln darf, hat auf den Inhalt des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts keinen Einfluss und ist deshalb kein Verbotsgeschäft in diesem Sinne (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2003, V ZR 429/02, juris Rn. 18-20).
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